Dienstag 26.Juli - 23:28 Uhr
20.7.2011 Frank Kaufmann (Grüne MdL) an Frau Wacker
Sehr geehrte Frau Wacker,
vielen Dank für Ihre Zuschrift (Mail vom 7. Juni 2011), welche mein Kollege Al-Wazir mir jetzt zur Beantwortung weitergeleitet hat. Für die längere Dauer der Beantwortung bitten wir um Nachsicht ? wir erhalten zur Zeit sehr viele Zuschriften und Nachfragen.
Zu Ihren Fragen möchte ich zunächst den Zusammenhang wie folgt darstellen:
Seit dem 10. März 2011 sind die sog. Gegenanflugstrecken gegenüber ihrer bisherigen Führung verlagert worden, die nördliche um knapp 3 km nach Norden, die südliche etwas weniger in Richtung Süden (vgl. beigefügte Karte: früher blau, jetzt rot). Dazu muss man noch wissen, dass die dargestellten Flugrouten jeweils einen knapp 2 km (1 NM) breiten Korridor beinhalten, wodurch faktisch auch ein relativ breiter Lärmteppich erzeugt wird. Die Gegenanflugstecken sind grundsätzlich für beide Betriebsrichtungen gültig, wobei sie unterschiedlich stark belegt sind. So wird beispielsweise die Gegenanflugstecke über dem Stadtgebiet von Frankfurt stärker bei Betriebsrichtung 07 genutzt, also regelmäßig bei stabilen Hochdruckwetterlagen, wie sie z. B. an Ostern 2011 bestand. Deshalb war die ? neuerlich angewachsene ? Fluglärmbelastung über die Feiertage auch sehr deutlich zu erfahren.
Für die Festlegung der Flugrouten und somit auch der Gegenanflugstrecken ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) fachlich zuständig, deren Planungen sodann von Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, einer nachgeordneten Behörde des Bundesverkehrsministeriums und des Luftfahrtbundesamtes genehmigt werden. Dies ist im angesprochenen Fall auch alles erfolgt, die Verordnung wurde im Februar 2011 veröffentlicht. Das gesamte Verfahren läuft nach der gültigen Rechtslage allerdings ohne jede Beteiligung der Öffentlichkeit ab ? sodass die Betroffenen es meist erst erfahren, wenn neue Flugrouten eingeführt werden. Problematisch ist in diesem Zusammenhang zusätzlich, dass die Aufgaben der DFS nach § 27 c LuftVG zwar in der Abwicklung eines sicheren, geordneten und flüssigen Luftverkehrs definiert sind, hierbei aber der Lärmschutz der Bevölkerung nicht genannt ist, sondern allenfalls nachrangig berücksichtigt wird.
Aus GRÜNER Sicht ist es deshalb besonders wichtig, dass durch Änderung des Luftverkehrsgesetzes für die Flugroutenfestlegung endlich ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben wird, so dass Einsprüche von Betroffenen vorgebracht werden können und von der Behörde auch zu würdigen sind. Mit einer weiteren Änderung wollen wir, dass zu den originären gesetzlichen Aufgaben der Flugsicherung auch der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gehört, damit dieser Aspekt bei der Planung von Routen von Anfang an gleichrangig mit der Sicherheit Beachtung findet.
Die jetzt erfahrenen Folgen der Flugroutenverschiebung sind bedauerlicherweise erst der Anfang wachsender Belastungen der Rhein-Main Region durch den Fluglärm. Diese Maßnahme diente nämlich der Vorbereitung der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest, die ab Oktober erfolgen soll. Damit wird bekanntlich das Ziel verfolgt, dass immer mehr Flugbetrieb am Flughafen Frankfurt ermöglicht wird, was somit auch bedeutet, dass die Routen immer dichter belegt werden und in Folge davon die Fluglärmbelastung immer größer werden wird.
Diese Folge des Ausbaus hatten wir GRÜNE bereits von Anfang der Debatte um den Flughafenausbau an deutlich beschrieben und auch in diversen Wahlkämpfen thematisiert. Da die Befürworter des Ausbaus diese Wahlen stets gewonnen haben, müssen wir konstatieren, dass bei der Bevölkerung das Fluglärmproblem überwiegend nicht als wahlentscheidend bewertet wurde ? selbst nicht an Orten, die damals schon hoch belastet waren. Insoweit hatte Ministerpräsident a. D. Roland Koch (CDU) leider recht, wenn er darauf verwies, dass die Entscheidung für den Flughafenausbau mehrheitlich von den Wählerinnen und Wählern in mehreren Wahlen unterstützt wurde.
Die hessische CDU / FDP - Regierung hat übrigens anschließend alle Menschen im Rhein-Main Gebiet betrogen ? indem sie erst hoch und heilig das Nachtflugverbot versprochen hatte und nun aktuell dagegen vor Gericht zu Felde zieht. Der Kampf um die Durchsetzung eines Nachtflugverbots, also einer nächtlichen Betriebsruhe am Flughafen und damit wenigstens einiger Stunden Nachtruhe zum Schlafen wird von uns GRÜNEN weiter geführt und keineswegs als aussichtslos betrachtet. So wenden wir uns auch strikt gegen die Versuche der CDU / FDP - Koalition in Berlin, ein Nachtflugverbot gesetzlich zu verbieten, wie es der Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 vorsieht.
Zu Ihren konkreten Fragen antworte ich wie folgt:
- wer uns wahrheitsgemäß informiert
Aus dem dargestellten Zusammenhang wird deutlich, dass sich die Flugrouten geändert haben und damit auch Ihre Lärmbelastung gestiegen ist;
- ob es für die nördlichen Frankfurter Stadtteile, oder auch Orte wie Bad Vilbel, Bad Homburg usw. Planfeststellungsverfahren und Mediationen gegeben hat
Die Stadt Frankfurt war ? nicht nur als Miteigentümerin von Fraport ? am Planfeststellungsverfahren beteiligt; die Unterlagen haben in Frankfurt auch öffentlich ausgelegen und es konnten Einwendungen aus der Bevölkerung gemacht werden. In diesem Verfahren wurden allerdings die Flugrouten nicht verbindlich festgelegt, sodass diese auch nicht Gegenstand von Kritik sein konnten; hierfür gibt es ? wie dargestellt ? kein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit;
- wenn ja, warum wir darüber nicht informiert und/oder einbezogen wurden
Wie geschildert, verlangt es die gültige Gesetzeslage nicht, dass die betroffenen einbezogen werden; wir GRÜNE wollen dies dringend ändern ? dazu bedarf es einer Gesetzesänderung auf Bundesebene;
- ob diese Flugrouten schon festgelegt sind und ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt
Wie dargelegt, sind die neuen Routen durch Verordnung festgesetzt. Eine solche Verordnung kann natürlich auch wieder geändert werden. Bedauerlicherweise engagiert sich die hessische Landesregierung nicht für dieses Anliegen mit der Begründung, sie sei nicht zuständig;
- warum die Routen in dieser Weise geändert wurden
Da die neue Landebahn Nordwest weiter nördlich liegt und es nach den internationalen Vorgaben einen Mindestabstand der Flugrouten (5 NM bei den Gegenanflugstrecken) gibt, rücken diese auch weiter nach Norden;
- ob wir eine Chance haben, uns zu wehren, und welche
Es lohnt sich gewiss, über Bürgerinitiativen Kontakt mit gleichermaßen Betroffenen aufzunehmen und gemeinsame Aktionen zu unternehmen. Insbesondere kann man Fluglärmbeschwerden (z. B. über www.dfld.de ) formulieren und ggf. bei der Stadt Lärmmessungen verlangen, um die Situation objektiv zu klären;
- ob es andere Gruppen gibt, mit denen wir zusammen arbeiten können
Das Bündnis der Bürgerinitiativen (www.flughafen-bi.de/) nennt Möglichkeiten der Zusammenarbeit; für den Frankfurter Norden gibt es die Adresse: BI Frankfurter Norden gegen Fluglärm Rainer Schultz Matternstraße 24 60435 Frankfurt Tel.: 069/ 9540-9651 Fax: 069/9540-3189 E-Mail: Rainer.Schultz@t-online.de und nachtflugverbot@yahoo.de
- oder ob ich jetzt wirklich meine Frankfurter Heimat, in der ich seit über 50 Jahren lebe, verlassen und mein Zuhause aufgeben muss.
Diese Frage können letztlich nur Sie selbst beantworten. Was die Fluglärmsituation angeht, kann ich Ihnen allerdings keine konkrete Hoffnung machen, dass sie sich absehbar bessert. Im Gegenteil ist der geplant zunehmende Flugverkehr eher ein Grund für eine weitere Steigerung der Lärmbelastungen. Deshalb ist unser Engagement für die Durchsetzung des versprochenen und dringend notwendigen Nachtflugverbots umso wichtiger, damit es wenigstens einige Stunden ohne Fluglärm zum ungestörten Schlafen gibt.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir GRÜNE uns weiterhin für den Schutz der Menschen im gesamten Rhein-Main Gebiet vor Fluglärmbelastungen einsetzen werden; dies ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kaufmann MdL
Sprecher für Haushaltspolitik
und Finanzcontrolling sowie
Flugverkehr und Straßenbau
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Tel. 0611-350 747
Fax: 0611-350 600
333 Views